Schreiben an die Politiker – Antwort der SPD

Gerne beantworte ich Ihr Schreiben vom 28.04.2014 zur Bebauungsstrategie im Düsseldorfer Norden. Gestatten Sie mir zunächst eine kurze Darstellung unserer grundsätzlichen Ausrichtung in dieser Frage.

1. Wohnungspolitisch bedarf es in ganz Düsseldorf erheblicher Anstrengungen, zusätzlichen und insbesondere bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, um den heute bereits erkennbaren Bedarf zu befriedigen. Dabei darf kein Stadtteil von diesen Anstrengungen ausgenommen werden.

2. Umweltpolitisch müssen Frischluftschneisen, Überschwemmungs- oder Naherholungsgebiete selbstverständlich erhalten bleiben.

3. Städtebaulich müssen Lösungen gefunden werden, die dem individuellen Charakter der Umgebung anzupassen sind. Insofern ist die mit zahlreichen Grünflächen versehene Bebauungsstruktur des Nordens anders zu beurteilen als der Innenstadtbereich.

Wir halten die immer wieder von der Verwaltung und den sie tragenden Parteien dargelegte Linie der Innenverdichtung nach § 34 BauGB für zu einfach und nicht immer für sachgerecht. Deswegen haben wir in der Bezirksvertretung auch ein Wohnungsbaukonzept für den Stadtbezirk gefordert, um eine strategische Ausrichtung zu erreichen und nicht immer den 34er Einzelfall einer Innenraumbebauung erdulden zu müssen. Dies wurde von der bisherigen Mehrheit aber abgelehnt.

Wir benötigen eine derartige Strategie aber, um dann über Bebauungspläne städtebauliche Lösungen abzusichern. Die bisherige 34er Beurteilung verhindert kaum die weitere Bebauung von Grünflächen und führt im Zweifelsfall zu Fehlentwicklungen, die nicht immer über die Bezirksregierung korrigiert werden können.

Nun zu Ihren Fragen:

1. Im Düsseldorfer Norden muss der Bebauungscharakter erhalten bleiben. Dazu gehören auch weitgehende Grünflächen im Innenbereich (z.B. an der Schwarzbachaue) mit ihrem originären Erholungs- und ökologischem Wert. Aber Ihre Frage lässt sich nur insoweit „klar“ beantworten, als es derzeit der Prüfung im Einzelfall bedarf, welche Grünflächen für eine Bebauung in Frage kommen und welche vorrangig den Restriktionen der o.g. Punkte 2 und 3 unterliegt. Hierzu fordern wir das Wohnungsbaukonzept für den Stadtbezirk.

2. Diese Beantwortung ergibt sich aus den allgemeinen Vorbemerkungen.

3. Die Streuobstwiese als Grünfläche im bzw. am Innenbereich entspricht dem städtebaulichen Charakter des Nordens und ist daher über den Bebauungsplan zu schützen.

4. Auch das Landschaftsschutzgebiet in Gänze ist den Prämissen der o.g. drei Punkte zu unterwerfen. Wenn keine ökologischen oder städtebaulichen Gründe dagegen sprechen, ist eine Bebauungsmöglichkeit zu prüfen. Dies sollte unserer Ansicht nach Bestandteil der Erarbeitung des Wohnungsbaukonzeptes sein, das unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erarbeiten sein wird, wenn sich die politischen Mehrheiten ändern.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antworten „klar“ genug sind, konkretere Aussagen müssen sich aus den hoffentlich bald stattfindenden konzeptionellen Diskussionen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadtbezirks und der daraus abzuleitenden konzeptionellen Vorgabe zur Wohnungsbebauung ergeben .

Ich habe diese Antwort mit der Ratskandidatin Claudia Bednarski und dem Spitzenkandidat für die Bezirksvertretung Dieter Horne abgestimmt, so dass Sie hiermit unsere gemeinsame Auffassung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Knäpper
Ratskandidat der SPD für Kaiserswerth / Lohausen / Stockum

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Eine Antwort zu Schreiben an die Politiker – Antwort der SPD

  1. Michael Bock schreibt:

    Um bezahlbaren Wohnraum dürfte es sich wohl im Falle der auf unserer Obstwiese geplanten Einfamilienhäuser nicht handeln, da diese ein Preisniveau zwischen 750.000 und 850.000 EUR anstreben. Dies dürfte für die meisten Bürger unserer Stadt und die mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum angestrebte Zielgruppe deutlich zu hoch sein.

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