Schreiben an die Politiker – Antwort Herr Dr. Urhahn (FREIE WÄHLER)

  1. Eine Bebauung von Grünflächen im Innenbereich der Stadtteile des Düsseldorfer Nordens sollte grundsätzlich unterbleiben. Dies gilt in besonderem Maße für Bockum, Wittlaer, Kalkum, Zeppenheim und Angermund.
  2. Der Ausweis von Baugrund sollte nur behutsam und im Rahmen der Arrondierung des bereits bebauten Umfeldes erfolgen. Hierbei ist der vorstehend zu Ziffer 1 ausgeführte Grundsatz zu beachten.
  3. Bezüglich der Streuobstwiese an der Zeppenheimer Straße besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der dieses Gelände als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausweist. Ein Teil der Fläche ist darüber hinaus als Landschaftsschutzgebiet klassifiziert. Eine Bebauung dieses Geländes wird abgelehnt.
  4. Aus der vorstehenden Antwort zu Ziffer 3 ergibt sich auch die Antwort auf Ihre Frage 4: Eine Änderung des Bebauungsplans wird abgelehnt.
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