Ausschnitt aus dem relevanten Bebauungsplan

3.6 Flächen für die Landwirtschaft

Charakteristisches Merkmal des Kleianshofes ist seine Lage als Solitär innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen zwischen dem Schwarzbach und den Straßen Kleiansring und Zeppenheimer Straße. Um einer Zersiedelung der künftig landschaftsgeschützten direkten Umgebung des Hofes vorzubeugen und die landschaftsprägende Vierkantanlage als Solitär auch weiterhin zu erhalten, soll das angrenzende Grundstück im Bebauungsplan – der heutigen Nutzung entsprechend – als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt werden. Auch die nördlich und östlich an den Kleianshof angrenzenden Flächen innerhalb des Plangebietes erhalten die Festsetzung „Fläche für die Landwirtschaft“. Damit bleibt die Freiraumfunktion dieser Flächen im Sinne des Landschaftsplanes und seiner Entwicklungsziele erhalten.
Eine Beeinträchtigung oder Wertminderung dieser Flächen erfolgt nicht nur durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die derzeitige Nutzung der Flächen – mit Ausnahme eines ca. 8 m breiten Streifens (für die o.g. möglichen Stellplätze) östlich der Zufahrt zum Kleianshof – weder eingeschränkt noch verändert wird.
Die festgesetzten zu erhalten Hecken (siehe textliche Festsetzung) u.a. entlang der Zeppenheimer Straße und der Straße „Kleiansring“ sind landschaftsprägende Elemente von hohem ökologischen Wert.
Sie werden deshalb in Ihrem Bestand gesichert.

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